Schutzsatzungen der Kommunen
Von Gesetzes wegen schützt der Staat unsere natürlichen Lebensgrundlagen. Auch Bäume, Sträucher und Hecken. Dazu erlassen die Kommunen sog. Gehölzschutzsatzungen und Baumschutzsatzungen. Beides ist wichtig, um Bäume, Hecken und Sträucher effektiv nach Maßgabe des Gesetzes zu schützen. Wir verlinken direkt zu den Satzungen, die für unseren Aktionsbereich in und um Salzwedel unerläßlich sind.
Verordnung des Altmarkkreises Salzwedel zum Schutz von Bäumen und Hecken
(Gehölzschutzverordnung – GehölzSchVO SAW)
Nach Maßgabe dieser Verordnung ist der Bestand an Bäumen, Sträuchern, Hecken, Alleen, einseitigen Baumreihen und sonstigen Gehölzen zur
• Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,
• Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes und zur Sicherung der Naherholung,
• Abwehr schädlicher Einwirkungen auf Natur und Landschaft,
• Erhaltung oder Verbesserung des Klimas,
• Erhaltung eines artenreichen, einheimischen und standortgerechten Baum- und Strauchbestandes und der darauf angewiesenen Tierarten,
• Sicherung als Verbindungselement für Biotope
als geschützter Landschaftsbestandteil unter besonderen Schutz gestellt.
EINSICHT in die aktuelle Satzung.
Baumschutzsatzung der
Hansestadt Salzwedel
Nach Maßgabe dieser Satzung wird der Bestand an Bäumen (geschützte Bäume) zur
• Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,
• Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes und zur Sicherung der
Naherholung,
• Abwehr schädlicher Einwirkungen,
• Erhaltung eines artenreichen Baumbestandes, natürlicher Lebensgemeinschaften und
• Schaffung von Zonen der Ruhe und Ordnung
unter besonderen Schutz gestellt.
EINSICHT in die aktuelle Satzung.